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Zentralabitur ab 2011

An den Gymnasien und und Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe des Landes Schleswig-Holstein werden ab dem Schuljahr 2010/11 für die schriftlichen Abiturprüfungen der Kernfächer Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Dänisch, Latein, Griechisch und Mathematik zentrale Aufgaben gestellt.

Lesen Sie mehr zu den Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA), den Themenkorridoren, Beispielaufgaben, Terminen und Ergebnissen der vorherigen Schuljahre.

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Allgemeine Hinweise

1. Hinweise zur Organisation

Ergänzend zu den Regelungen für das dezentrale Abitur, werden die Lehrkräfte beim Zentralabitur eine Möglichkeit zur Vorauswahl aus mehreren Aufgabenvorschlägen haben. Dies geschieht mit der Zielsetzung, eine zu große Nähe der Abituraufgaben zu bereits bearbeiteten Klausuraufgaben zu vermeiden. Die Lehrkraft entscheidet in Abstimmung mit der Abiturprüfungskommission über die Auswahl der Aufgaben. Die Anzahl der den Schüler/innen ggf. zur Auswahl vorzulegenden und zu bearbeitenden Aufgaben bleibt wie in den Fachanforderungen vorgegeben. Die zentral entwickelten Abiturprüfungsaufgaben werden den Schulen elektronisch übermittelt. Die Aufgabenübermittlung wird so rechtzeitig geschehen, dass zur Auswahl aus mehreren Aufgabenvorschlägen ausreichend Zeit zur Verfügung steht. Über die technischen Voraussetzungen und den technischen Ablauf werden die Schulen detailliert informiert.

2. Rechtliche Bestimmungen

Downloadmöglichkeiten im Internet:

dart OAPVO
dart APVO
dart Fachanforderungen
dart Lehrpläne
dart Einheitliche Prüfungsanforderungen (EPA)

3. Hinweise zur Erstellung der Aufgaben und zur Korrektur und Bewertung der Prüfungsarbeiten

Im Rotationsverfahren werden Fachschaften an den schleswig-holsteinischen Gymnasien und Gesamtschulen damit beauftragt, Aufgabenvorschläge mit Erwartungshorizonten und Hinweisen für die Bewertung der Prüfungsarbeiten zu entwerfen. Fachkommissionen werden aus diesem Aufgabenpool die Abiturprüfungsaufgaben für die regulären Prüfungstermine und die Nachschreibtermine zusammenstellen.
Zur Orientierung für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler können als Beispiel­auf­gaben die in den jeweiligen EPA angeführten Aufgaben dienen. Darüber sind für einige Fächer Beispielaufgaben veröffentlicht worden. Hinweise darauf finden sich in den fachspezifischen Themenkorridoren.
Die Korrektur der Prüfungsarbeiten erfolgt nach § 12 der OAPVO der bisherigen Praxis gemäß dezentral: Die Kurslehrerin /der Kurslehrer führt die Erstkorrektur, eine weitere Lehrkraft an der Schule die Zweitkorrektur durch.
Wie bisher wird das MBF an einem Teil der Gymnasien und Gesamtschulen Drittkorrekturen durchführen. Dafür müssen die korrigierten und begutachteten Prüfungsarbeiten und die im 12. und 13. Jahrgang gestellten Klassenarbeitsaufgaben vorgelegt sowie die unterrichtlichen Voraussetzungen beschrieben werden.

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