Zentralabitur ab 2011
An den Gymnasien und und Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe
des Landes Schleswig-Holstein werden ab dem Schuljahr 2010/11 für die
schriftlichen Abiturprüfungen der Kernfächer Deutsch, Englisch, Französisch,
Spanisch, Russisch, Dänisch, Latein, Griechisch und Mathematik zentrale Aufgaben
gestellt.
Lesen Sie mehr zu den Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA), den Themenkorridoren, Beispielaufgaben, Terminen und Ergebnissen der vorherigen
Schuljahre. mehr lesen
Allgemeine Hinweise
1. Hinweise zur Organisation
Ergänzend zu den Regelungen für das dezentrale Abitur, werden die
Lehrkräfte beim Zentralabitur eine Möglichkeit zur Vorauswahl aus
mehreren Aufgabenvorschlägen haben. Dies geschieht mit der Zielsetzung,
eine zu große Nähe der Abituraufgaben zu bereits bearbeiteten
Klausuraufgaben zu vermeiden. Die Lehrkraft entscheidet in Abstimmung
mit der Abiturprüfungskommission über die Auswahl der Aufgaben. Die
Anzahl der den Schüler/innen ggf. zur Auswahl vorzulegenden und zu
bearbeitenden Aufgaben bleibt wie in den Fachanforderungen vorgegeben.
Die zentral entwickelten Abiturprüfungsaufgaben werden den Schulen
elektronisch übermittelt. Die Aufgabenübermittlung wird so rechtzeitig
geschehen, dass zur Auswahl aus mehreren Aufgabenvorschlägen ausreichend
Zeit zur Verfügung steht. Über die technischen Voraussetzungen und den
technischen Ablauf werden die Schulen detailliert informiert.
2. Rechtliche Bestimmungen
Downloadmöglichkeiten im Internet:
OAPVO
APVO
Fachanforderungen
Lehrpläne
Einheitliche Prüfungsanforderungen (EPA)
3. Hinweise zur Erstellung der Aufgaben und zur Korrektur und Bewertung der Prüfungsarbeiten
Im Rotationsverfahren werden Fachschaften an den
schleswig-holsteinischen Gymnasien und Gesamtschulen damit beauftragt,
Aufgabenvorschläge mit Erwartungshorizonten und Hinweisen für die
Bewertung der Prüfungsarbeiten zu entwerfen. Fachkommissionen werden
aus diesem Aufgabenpool die Abiturprüfungsaufgaben für die regulären
Prüfungstermine und die Nachschreibtermine zusammenstellen.
Zur Orientierung für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler können
als Beispielaufgaben die in den jeweiligen EPA angeführten Aufgaben
dienen. Darüber sind für einige Fächer Beispielaufgaben veröffentlicht
worden. Hinweise darauf finden sich in den fachspezifischen
Themenkorridoren.
Die Korrektur der Prüfungsarbeiten erfolgt nach § 12 der OAPVO der
bisherigen Praxis gemäß dezentral: Die Kurslehrerin /der Kurslehrer
führt die Erstkorrektur, eine weitere Lehrkraft an der Schule die
Zweitkorrektur durch.
Wie bisher wird das MBF an einem Teil der Gymnasien und Gesamtschulen
Drittkorrekturen durchführen. Dafür müssen die korrigierten und
begutachteten Prüfungsarbeiten und die im 12. und 13. Jahrgang
gestellten Klassenarbeitsaufgaben vorgelegt sowie die unterrichtlichen
Voraussetzungen beschrieben werden.
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