Zentrale Abschlüsse für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (Externe)Die Zulassung zur Abschlussprüfung
erfolgt auf Antrag, der an die für den Wohnsitz zuständige untere
Schulaufsichtsbehörde zu richten ist. Bewerberinnen und Bewerber aus
Vorbereitungskursen, die von staatlich anerkannten Weiterbildungsträgern
durchgeführt werden, können den Antrag über die Leiterin oder den
Leiter des Vorbereitungskurses an die für den Sitz des Trägers
zuständige untere Schulaufsichtsbehörde stellen. Die Meldung zur
Abschlussprüfung für den Haupttermin im Frühjahr muss bis zum 31.1.
desselben Jahres beim zuständigen Schulamt erfolgen.
Näheres über Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsregelungen finden Sie in der Landesverordnung
über die Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und der
Realschulabschlusses durch Nichtschülerinnen und Nichtschüler .
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