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Zentrale Abschlüsse
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Zentrale Abschlüsse für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (Externe)

Die Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt auf Antrag, der an die für den Wohnsitz zuständige untere Schulaufsichtsbehörde zu richten ist. Bewerberinnen und Bewerber aus Vorbereitungskursen, die von staatlich anerkannten Weiterbildungsträgern durchgeführt werden, können den Antrag über die Leiterin oder den Leiter des Vorbereitungskurses an die für den Sitz des Trägers zuständige untere Schulaufsichtsbehörde stellen.

Die Meldung zur Abschlussprüfung für den Haupttermin im Frühjahr muss bis zum 31.1. desselben Jahres beim zuständigen Schulamt erfolgen.

Für den Erwerb des Hauptschulabschlusses durch Nichtschülerinnen und Nichtschüler gibt es einen zusätzlichen Termin im Herbst eines jeden Jahres, für den die Meldung beim zuständigen Schulamt jeweils bis zum 2.10. erfolgen muss.


Näheres über Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsregelungen finden Sie in der

 Landesverordnung über die Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und der Realschulabschlusses durch Nichtschülerinnen und Nichtschüler .

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